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Im Rahmen der Überprüfungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch kann unser Außendienst in Ihrem Auftrag mit der Durchführung von Vorort-Besuchen beauftragt werden.

Die Notwendigkeit dieser Überprüfungen findet ihren Ursprung in dem Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Darin wurde eine Vorschrift verabschiedet, nach der ein Außendienst zur Vermeidung von Leistungsmissbrauch einzurichten ist. Die Hauptaufgabe des Außendienstes besteht insbesondere darin zu überprüfen, ob die Anspruchsvoraussetzungen von Personen, die Leistungen der Grund-sicherung für Arbeitssuchende beziehen oder bezogen haben, vorliegen bzw. vorlagen.