Im
Rahmen der Überprüfungen nach dem zweiten
Sozialgesetzbuch kann unser Außendienst in Ihrem Auftrag mit
der Durchführung von Vorort-Besuchen beauftragt
werden.
Die Notwendigkeit
dieser Überprüfungen findet ihren Ursprung in dem
Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für
Arbeitssuchende. Darin wurde eine Vorschrift verabschiedet, nach der
ein Außendienst zur Vermeidung von Leistungsmissbrauch
einzurichten ist. Die Hauptaufgabe des Außendienstes besteht
insbesondere darin zu überprüfen, ob die
Anspruchsvoraussetzungen von Personen, die Leistungen der Grund-sicherung
für Arbeitssuchende beziehen oder bezogen haben, vorliegen
bzw. vorlagen.